Baustelleninformation UPDATE - 07.11.2025
Baumaßnahme zur Errichtung des Außenaufzuges hat begonnen.
Einschränkungen bei der Nutzung des Parkplatzes vor dem Gemeindeheim und des Weges zum Kindergarten.
Die Bauarbeiten am Gemeindeheim St. Franziskus zur Errichtung des Außenbaufzuges haben planmäßig begonnen.
Die Baugrube ist bereits ausgehoben und die ersten Vorarbeiten zur Errichtung der Bodenplatte sind erfolgt.
Wie bei jeder Baustelle, so gibt es auch hier Unvorhergesehenes. Nachdem die Fenster im Flur oben und auch unten entfernt wurden, trat ein Elektrokabel zu Tage, von dem zwar klar ist, wo es herkommt, aber nicht genau, wo es hinführt. Zur Klärung und auch zur Umlegung des Kabels wurde bereits ein Elektriker beauftragt, der sich der Sache in den nächsten Tagen annehmen wird.
Leider kam es bereits zu Beginn der Bauarbeiten zu kritischen Szenen hinsichtlich des Fußgängerverkehrs auf dem Weg zum Kindergarten und Friedhof.
Aus Sicherheitsgründen muss daher während der täglichen Bauzeiten der Weg komplett gesperrt werden.
Der Kindergarten und der Friedhof sind über den Zugänge an der Kirche und der Wasserstraße erreichbar.
Bitte beachten Sie für die Parkplätze am Gemeindeheim und der Kirche folgende Regelung:
Aufgrund Bauarbeiten am Gemeindeheim bleibt der Parkplatz am Gemeindeheim gem. beigefügter Skizze (siehe unten) ab Sonntag, 02.11.2025 – 12:00 Uhr gesperrt. [Zur Vergrößerung des Bildes drauf klicken.]
Die Nutzung der verbleibenden Parkplätze ist lediglich den Beschäftigten der Pfarrei, der KiTa und den Mietern des Hauses Franziskusstr. 17 vorbehalten.
Als Ausweichfläche steht für die Zeit der Bauarbeiten der Parkplatz an der Kirche St. Franziskus (Eingang Friedhof) zur Verfügung.
Der Parkplatz an der Kirche St. Franziskus (Eingang Friedhof) wird daher ab Montag, 03.11.2025 täglich in der Zeit von 07:00 – 22:00 Uhr für die private Nutzung gesperrt, um z. B. den Eltern des Kindergartens einen sicheren Weg zum kindergarten zu ermöglichen.
Das absichtliche Entfernen des Schildes - wie bereits erfolgt - mit dem Hinweis auf die eingeschränkte Nutzung am Parkplatz neben der Kirche ist zum einen strafbar, zum anderen dreist und unakzeptabel. Es gefährdet gleichzeitig auch die Sicherheit der Kinder.
Im Sinne eines gemeinschaftlichen Miteinander bitten wir die eingeschränkte Nutzung zu beachten.