Krisenstab in der Pfarrei

In seiner Sitzung am 20.5.21 hat der Krisenstab der Pfarrei über die aktuelle Pandemielage beraten. Hier finden Sie die aktuellen Informationen.

Seit einigen Wochen tagt regelmäßig der Krisenstab der Pfarrei (bestehend aus Pastoralteam, Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat), um zu beraten, welche Konsequenzen die aktuelle Pandemielage für unsere Pfarrei hat.

Aktuelle Regelungen (Stand 20.05.2021):

  • Bei Open-Air Gottesdiensten zählen Geimpfte und Genesene aufgrund der erneuerten Corona-Schutzverordnung des Landes NRW nicht mehr mit. Dadurch kann die Zahl erhöht werden. Eine Erfassung bei der Anmeldung ist sinnvoll, bei den Gottesdiensten ist dann eine Überprüfung notwendig. Für Gottesdienste in den Kirchen ändert sich nichts, weil hier weiterhin die Abstandsregeln beachtet werden müssen. Gemeindegesang ist weiterhin nicht möglich
  • Jugendgruppen bis zu einem Alter von 18 Jahren können sich bis zu 20 Personen draußen treffen. Zu Kinder- und Jugendfreizeiten sind noch keine Regelungen bekannt.
  • Ebenfalls mit bis zu 20 Personen ist kontaktloser Sport im Außenbereich möglich.
  • Die KÖBs (Büchereien der Pfarrei) können unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften bei stabilen Inzidenzwerten unter 100 öffnen.
  • Beerdigungen sind mit mehr als 30 Personen möglich.
  • Chöre und Musikgruppen können weiterhin nicht proben, für konkrete Anlässe (GottesdienstE) ist dies nach den Hygienebestimmungen und in Absprache mit den Verantwortlichen vor Ort jedoch möglich.
  • Katechetische Angebote, Bibelgespräche, Bibelrunden und Ähnliches (Veranstaltung zur Religionsausübung) können wieder stattfinden und zwar entweder draußen oder in der Kirche.

Weiterhin gelten auch die Regelungen, die der Krisenstab der Pfarrei in seiner Sitzung am 8.4.21 beschlossen (und am 29.4.21 bestätigt) hat:

  • Bis zu einer Inzidenz von 100 können Gottesdienste unter Einhaltung aller bekannten Maßnahmen gefeiert werden.
  • Bei einer Inzidenz bis 150 sind Anpassungen ratsam. Ob damit die Reduzierung der Personenzahl um 30% oder auch die Absage von Gottesdiensten an einzelnen Kirchorten gemeint sind, wird vor Ort entschieden.
  • Bei einer Inzidenz bis 200 sind Anpassungen auf jeden Fall notwendig. Gottesdienste sollen nach Möglichkeit im Freien gefeiert werden.
  • Ab einer Inzidenz von 200 sind Gottesdienste im Freien möglich.

Bitte informieren Sie sich in den Schaukästen Ihrer Gemeinde, so dass Sie aktuelle Anpassungen erfahren. Auch auf den Homepages werden die aktuellen Informationen veröffentlicht.